Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der KundIn und dem Unternehmen pflanzenmieten.ch hinsichtlich der Vermietung von Pflanzen und Pflanzenwänden. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Unternehmens erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots des Unternehmens durch die KundIn zustande.
Lieferung und Abholung
Wurde bei dem Angebot nur der Transport und nicht die Platzierung der Ware vereinbart, wird die Ware nur bis zur Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse geliefert. Die Ware muss von der KundIn bei der Anlieferung entgegengenommen werden.
Damit die Pflanzen keine Schäden erleiden, müssen sie direkt nach der Anlieferung in den Innenraum (unter 18°C Aussentemperatur) oder Schatten (nur bei über 18°C Aussentemperatur) platziert werden. Auch bei der Abholung muss von der KundIn gewährleistet werden, dass die Pflanzen nicht zu lange draussen sind und bei der Abholadresse bereitstehen.
Selbes gilt in Fällen, in denen die KundIn den Transport selbst übernimmt. Auch hier muss der Schutz für Pflanzen vor Kälte und zu starker Sonne gewährleistet sein.
Haftung und Haltung
Erleidet die Ware während der Vermietung einen Schaden, so dass die Ware nicht mehr vermietet werden kann, muss die KundIn zusätzlich zu den Mietkosten für den Schaden aufkommen.
Zudem ist die Kundin oder der Kunde verpflichtet die Pflanzen zu giessen, wenn sie von uns dazu aufgefordert werden.
Preis
Die in unseren Angeboten genannten Preise sind verbindlich, können jedoch jährlich an die Inflation angepasst werden. Die Preise sind netto, ohne Abzüge.
Die Positionen im Angebot, welche die Arbeiten beim Kunden vor Ort betreffen, wie z.B. Montage von Pflanzenwänden oder Platzierung der Pflanzen, sind nur Kostenschätzungen. D.h. die Beträge dieser Positionen können zwischen Angebot und Rechnung variieren, falls die effektiv aufgewendete Zeit beim Kunden kürzer oder länger ausgefallen ist.
Zahlung
Bei Neukunden werden Aufträge mit einem Netto-Auftragswert von mehr als CHF 2‘000.00 wie folgt abgewickelt: Bei Auftragserteilung ist 1/2 des Gesamtbetrages als Anzahlung zu leisten. Die restlichen 1/2 müssen innerhalb von 30 Tagen nach Ausführung des Auftrages bezahlt werden. Falls die erste Einzahlung bis zum Auftragsdatum nicht erfolgt, wird die Ware nicht vermietet bzw. nicht geliefert.
Bei Zahlungsverzug werden ab dem Fälligkeitsdatum die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Wenn der Kunde den Zahlungstermin nicht einhält, wird der gesetzliche Verzugszins berechnet.